AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen "Evolution Festival"


Wir haben unsere AGB geändert. Die nachfolgenden neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf und die Vermittlung von Eintrittskarten für 'Evolution Festival 2025',  Produkte und Dienstleistungen des Veranstalter, den Besuch der Veranstaltung ('Evolution Festival 2025') und für Bestellungen über unseren Ticket-Shop ab dem 01.10.2025. 

Die vorherige Version der AGB kann zur Einsicht unter ticket@evolution-festival.com angefragt werden. 

I. Geltungsbereich

Durch den Erwerb eines Tickets entstehen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Ticketkäufer (Kunde) und dem Evolution Festival

II. Vertragsabschluss

1. Online

⦁ Das Angebot für einen Vertragsabschluss erfolgt durch den Kunden und wird wirksam durch die Bestätigung der AGB’s und den Abschluss des Bezahlvorganges. Ein Widerrufs- und Rückgaberecht ist nach Bestätigung des Eingangs des Angebots durch den Veranstalter ausgeschlossen. Jede Bestel-lung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der be-stellten Karten.

⦁ Erst mit Übersendung der elektronischen personengebundenen Tickets per Email durch den Veranstalter an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande.

⦁ Falls der Veranstalter eine Versandfrist von drei Wochen nicht einhält, kann der Kunde dem Veranstalter eine Nachsendefrist von Drei Wochen setzen. Nach Ende dieses Zeitraumes kann der Kunde die Abnahme der Tickets durch eine schriftliche Erklärung stornieren, falls das Ticket bis zu diesem Zeitpunkt nicht versendet wurde. Unabhängig von diesen Fristen, werden alle Tickets bei eingegangener Zahlung bis spätestens einer Woche vor dem Festival versandt. Die Nachsendefrist reduziert sich auf vier Tage.

⦁ Für den Fall, dass das Ticket im Auftrag für Dritte bestellt und erworben wurde, gelten die AGB’s im Verhältnis zu dem Dritten.

2. Abendkasse

Ebenso kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter beim Kauf eines Tickets an der Abendkasse zustande. Der Veranstalter kann nicht garantieren, dass Tickets für die Abendkasse zur Verfügung stehen. Sollten durch den Online- Verkauf die zur Verfügung stehenden Tickets ausverkauft sein, findet kein Ticketverkauf an der Abendkasse statt.

III. Durchführung der Veranstaltung

1. Allgemeines

⦁ Das “Evolution Festival” wird bei jeder Witterung durchgeführt. Besteht durch die Durchführung des Festivals aufgrund von besonderen Wetterbedingungen, Naturereignissen oder anderen Umständen, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, eine Gefahr für Personen und Wertgegenstände, so ist der Veranstalter berechtigt, das Festival zu unterbrechen, und – sofern zur Gefahrenabwendung erforderlich – auch abzubrechen. Im Falle eines solchen Ausfalls bestehen keine Ansprüche auf Rückerstattung des Eintrittspreises oder Schadensersatz.

⦁ Sollte das Festival noch vor Beginn ohne Bekanntgabe eines Ersatztermins abgesagt werden, haben die Festivalbesucher einen Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises. In diesem Fall ist das oder die nicht entwerteten Tickets per E-Mail an info-evolution@eps-light.com unter Nennung einer Kontoverbindung für die Erstattung bis 10 Tage nach Veranstaltung zu schicken. Ein Anspruch auf Erstattung der Vorverkaufsgebühr oder Ticketgebühr, sowie darüber hinausgehender Schadensersatz besteht nicht, es sei denn, der Veranstalter hat die Absage zu vertreten.

⦁ Soweit Informationen über abgesagte oder geänderte Veranstaltungstermine, oder geänderten Veranstaltungsort zur Verfügung stehen, wird der Kunde unverzüglich nach Kenntnisnahme dieser Informationen, soweit möglich, durch das 'Evolution Festival' per E-Mail informiert und zusätzlich werden dahingehend Veröffentlichungen in den Sozialen Medien erfolgen.

⦁ Das Lineup ist zu jederzeit vorläufig und kann jederzeit vom Veranstalter geändert werden. Änderungen des Lineups, inklusive Wegfall einzelner Künstler, führen nicht zu einer teilweisen oder kompletten Erstattung des Ticketpreises. Dies schließt ausdrücklich Absagen von Künstlern ein, die nicht in der Hand des Veranstalters liegen.

⦁ Der Zutritt zu bestimmten Veranstaltungen Bereichen mit beschränktem Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Kapazitäten gewährt. Bei Erreichung der Kapazitätsgrenze ist der Veranstalter berechtigt, den Zutritt zeitweise zu beschränken oder vollständig zu verweigern. Rückvergütungs- oder Schadensersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht.

⦁ Bei Abbruch des Festivals aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, bestehen ebenfalls keine Rückvergütungs- oder Schadensersatzansprüche, es sei denn, dem Veranstalter kann hierbei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.

⦁ Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Bereiche des gesamten Areals, (Veranstaltungsbereich, Camping- und Parkplatz, sowie alle Bereiche des Rahmenprogramms) vorübergehend oder vollständig räumen und absperren, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen ist unmittelbar Folge zu leisten.

⦁ Das Erklettern von Zäunen, Lichtmasten, fliegenden und festen Bauten, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten und anderen Infrastruktureinrichtungen ist auf dem gesamten Festivalgelände verboten. Die Benutzungs- und Sicherheitshinweise an Geräten und Einrichtungen sind zu beachten. Regelungen zu anderen Gefahrenbereichen wie beispielsweise Spielgeräten, Schaukeln, Wasserflächen usw. sind einzuhalten.

⦁ Auf dem gesamten Festivalgelände werden Film- und Fotoaufnahmen gemacht. Mit dem Kauf der Eintrittskarte willigt der Besucher der Anfertigung von Aufnahmen und der seitens des Besuchers unentgeltlichen Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Film- und Tonaufnahmen, sowie der kommerziellen Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein, die vom Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen während der Veranstaltung auf dem Festivalgelände erstellt werden. Dies schließt beispielsweise auch die anschließende Verwendung auf der Internetseite sowie in sozialen Medien, im Programmheft für Folgeveranstaltungen, auf Flyern und Plakaten und in Presseberichten des Veranstalters ein.

Auf dem gesamten Festivalgelände ist folgendes nicht erlaubt:

• Lärmverursachende Gegenstände wie bspw. Druckluft Sirenen, Megafone, PA-Systeme und Boomboxen, nicht erlaubt”

• Sofas und ähnlich sperrige Gegenstände,

• Musik, Flaggen, Transparente, Aufkleber, Aufnäher und Aufdrucke auf Kleidung mit verfassungsfeindlichen, insbesondere rechtsextremen, Inhalt,

• Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art sowie waffenähnliche Gegen-stände

• pyrotechnische Gegenstände aller Art.

⦁ Fotografieren für den privaten Gebrauch ist gestattet. – Es sind jedoch nur Kleinbildkameras, einfache Spiegelreflexkameras und Handys mit Kamerafunktion auf dem Gelände erlaubt. Kameras mit Zoomobjektiven, mit Videofunktion sowie Audioaufzeichnungsgeräte jeglicher Art und Weise sind verboten. Generell darf der Besucher keine Mitschnitte ohne die explizite Genehmigung des Veranstalters und des Künstlers machen. Die Veröffentlichung derartiger Aufnahmen wird strafrechtlich verfolgt. Auf dem Campingplatz sind Ton- und Videoaufnahmen für den privaten Gebrauch jedoch erlaubt.

⦁ Der Veranstalter kann für verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände nicht haftbar gemacht werden.

⦁ Während der Veranstaltung sind Abfälle (dazu zählen auch Zigarettenstummel und Kronkorken), in die dafür bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen. Missachtung führt zum Platzverweis.

2. Einlass, Kontrollen, Verlust Karte/Bändchen, Hausrecht

⦁ Der Einlass wird nur bei Vorzeigen der vom Veranstalter übersandten Eintrittskarte in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis gewährt. Für den Fall des Verlustes, entweder der Eintrittskarte oder des Bändchens, wird kein Ersatz gewährt.

⦁ Beim erstmaligen Betreten des Festivalgeländes wird die Eintrittskarte entwertet und ein Festivalbändchen angelegt. Beim Wiederbetreten des Festivalgeländes oder nach Aufforderung durch das Ordnungspersonal ist das Festivalbändchen vorzuzeigen. Unverschlossene, zerrissene, verlorengegangene oder stark beschädigte Festivalbändchen verlieren ihre Gültigkeit. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz.

Sollte Euch etwas an Eurem Festivalbändchen auffallen oder ihr habt den Eindruck, dass Euer Festivalbändchen nicht die gesamte Veranstaltung durchhalten wird, meldet Euch einfach an der Kasse.

⦁ Es wird eine Fläche zur Verfügung gestellt, auf welcher auf eigene Gefahr gezeltet werden kann. Das Betreten der Campingfläche erfolgt auf eigene Gefahr.

Die Campingfläche ist nicht Teil der Veranstaltung.

⦁ Das Mindestalter für den Besuch der Veranstaltung ‚Evolution Festival 2023‘ beträgt 18 Jahre. Minderjährige ab 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen über 21 Jahren das Festivalgelände betreten und sind durch diesen dauerhaft zu beaufsichtigen. Ein Erwachsener pro 16jähriger Person.

⦁ Der Veranstalter hat auf dem gesamten Festivalgelände (Veranstaltungsgelände, Campingfläche, Eintrittsbereich, Zuwege) das Hausrecht und kann dieses auf Dritte übertragen.

• Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist das Mitbringen von Flaschen aus Glas, von Dosen, sowie von größeren Mengen eigener Getränke (max 1.5 l Wasser, PET oder alkoholfreies Äquivalent), und auch von Alkohol, und ebenso von sämtlichen anderen Drogen (soweit nicht gesetzlich erlaubt), nicht gestattet. Bei Verstößen werden die Betroffenen vom Veranstaltungsgelände verwiesen.

3. Programm

⦁ Der Veranstalter hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die von den Künstlern dargestellten Inhalte. Der Veranstalter kann aus organisatorischen Gründen Teile des Programms verändern.

4. Sicherheit

⦁ Der Veranstalter behält sich vor beim Einlass der Besucher Sicherheitskontrollen durchzuführen und hiermit einen Sicherheitsdienst zu beauftragen.

Der Besucher erklärt sich damit einverstanden.

⦁ Der Besucher ist verpflichtet, den Anweisungen des Veranstalters, offiziellen Mitarbeitern der Veranstaltung und des Sicherheitspersonals zu folgen. Bei Verstößen kann  eine Verweisung des Besuchers vom Veranstaltungsgelände erfolgen.

⦁ Der Veranstalter verbietet generell Waffen, Pyrotechnik, waffenähnliche- und gefährliche Gegenstände, sowie insbesondere Himmelslaternen sowie Explosivstoffe wie bspw. Kanister und andere Behältnisse mit Benzin oder anderen leicht entzündlichen Stoffen mitzubringen. Bei Verstößen wird der Besucher vom Veranstaltungsgelände verwiesen.

⦁ Der Veranstalter verbietet generell, den Handel, Besitz und/oder das Mitbringen von illegalen Drogen/Rauschmitteln die in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) aufgeführt sind. Bei Verstößen wird der Besucher vom Veranstaltungsgelände verwiesen & strafrechtlich verfolgt.

⦁ Tiere dürfen auf das Veranstaltungsgelände nicht mitgebracht werden.

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes insbesondere in Fällen, in denen ein Besucher auf dem Festivalgelände:

⦁ gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt,

⦁ strafbare Handlungen begeht (bspw. Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Drogenbesitz und -handel, sexuelle Nötigung, Beleidigung, Umweltverschmutzung),

⦁ ausländerfeindliches, sexistisches oder in sonstiger Weise diskriminierendes Verhalten an den Tag legt,

⦁ Zelte, Bühnen, Toiletten oder fremdes Eigentum besprüht, beklebt, beschmiert oder anderweitig mutwillig beschädigt,

⦁ durch sein Verhalten die Gesundheit oder das Eigentum Anderer gefährdet (bspw. Ausübung körperlicher Gewalt, Werfen von Gegenständen auf Besucher oder Bühnen, Beklettern der Bühnen, Traversen, Lautsprecherboxen oder Zelte, sowie Stagediving, Pogen und Crowdsurfing),

⦁ gegen die Anweisungen des Ordnungspersonals handelt, in für ihn gesperrte und entsprechend gekennzeichnete Bereiche (bspw. Backstage-, Künstler- und Bühnen Bereiche) eindringt, ohne Zustimmung des Veranstalters gewerblichen Handel auf dem Festivalgelände betreibt sowie

⦁ wild uriniert, 

ist der Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen berechtigt, diesen Besucher, in schwerwiegenden Fällen auch ohne jegliche Vorwarnung, vom Festivalgelände zu verweisen und dauerhaft von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall verliert die Eintrittskarte, sowie das Festivalbändchen die Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Eintrittspreises wie auch auf Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen.

⦁ Die Lautstärke der musikalischen Darbietungen kann 95 db überschreiten. Den Besuchern wird empfohlen, sich vor Hör- und Gesundheitsschäden durch Verwen-dung von Gehörschutz (z.B. Ohrstöpseln) zu schützen. Der Besucher trägt das Risiko für seine gesundheitliche Verfassung und etwaige Schäden selbst.

⦁ Das Fahren oder Parken mit Kfz, Autos, Campingwagen o. ä. auf dem Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet. Neben dem Veranstaltungsgelände stehen begrenzt Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

⦁ Jegliches Feuer (auch Gaskocher), Grillen, das Hinterlassen von Müll (dazu zählen auch Zigarettenstummel) etc. ist nicht erlaubt.

Verstöße gegen diese Auflagen sind eine Ordnungswidrigkeit und können entsprechend geahndet werden. Detaillierte Auflagen werden durch Schilder auf dem Gelände ausgezeichnet.

Im Fall einer Verweisung vom Veranstaltungsgelände aus den oben genannten Gründen, kann der Besucher keinen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises geltend machen.

IV. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschluss

⦁ Das Betreten des Festivalgeländes erfolgt auf eigene Gefahr.

⦁ Der Veranstalter sowie diejenigen Personen, denen sich der Veranstalter zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung bedient, haften nicht für fahrlässig verursachte Sachschäden. Von diesem Haftungsausschluss bleibt die Haftung für Personenschäden sowie für grob fahrlässige und/oder vorsätzlich verursachte Sachschäden unberührt.

⦁ Auf Anordnung der Behörden, aus Gründen der Sicherheit und wegen höherer Gewalt ist der Veranstalter berechtigt, das Programm der Veranstaltung zu ändern oder diese abzusagen. Der Besucher hat in diesen Fällen keinen Schadensersatzanspruch. Sollte die Veranstaltung aus anderen Gründen abgesagt werden, besteht nur ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises der Eintrittskarte.

V. Allgemeine Bestimmungen

⦁ Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für Inhalte, die auf der Webseite des Veranstalters veröffentlicht werden.

⦁ Sollte irgendeine Klausel der AGB unwirksam sein, wird sie durch eine gesetzes-konforme ersetzt, die restlichen Klauseln der AGB behalten ihre Gültigkeit.

Evolution Festival
E.P.S. Light & Sound
Michael Gronwald
Meyenburgerstr. Falkenhagen 1
16928 Pritzwalk OT Falkenhagen

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